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Schulgebühren

Die Schulgebühren werden im Frühjahr vor Beginn des neuen Schuljahres festgelegt. Hier sind die Gebühren für 2023/24:

Kindergarten bis 15 Uhr*

$10,450

Kindergarten bis 18 Uhr*

$11,950

Eingangsstufe bis 15 Uhr*

$11,250

Eingangsstufe bis 18 Uhr*

$13,600

*Essen fur KG und ES verpflichtend

$1,080

Klassen 1 – 12

$12,950

Klassen 1 – 5 Intensivprogramm Deutsch (IC) im ersten Schuljahr

$16,200

Klassen 2-6 Intensivprogramm Deutsch (IC) Fortsetzung im zweiten Schuljahr

$14,900

Nachmittagsaufsicht (NA) 15-18 Uhr, Kl. 1 – 6 (HS für. Kl.. 5 & 6 inbegriffen)

$3,150

Hausaufgabenstunde (HS) 15-16 Uhr, Kl. 5 – 7

$1,300

Aufschlag (pro Kind) für Firmenzahlung

(per student)

$1,500

Baufonds ab Eingangsstufe – Zahlung nur einmal pro Familie bei Erstanmeldung; zahlbar am 1. September 2023. Bei Schulbeginn während des Schuljahres Zahlung fällig innerhalb von 30 Tagen.

$2,600

Einschreibegebühr pro Schüler*in

$200

Wiederanmeldegebühr (Vorauszahlung auf das Schulgeld pro Schüler*in)

$150

Sporadische Teilnahme an der Nachmittagsaufsicht (pro Tag)

$30

Gebühr für nicht eingelöste Schecks (pro Scheck)

$30

Mahngebühren

2% der ausstehenden Summe pro Monat

Das Schulgeld ist nach Erhalt der Rechnung wie folgt zu zahlen:
Möglichkeit 1 – Zahlung in einer Rate:
zahlbar am 1. September 2023
Möglichkeit 2 – Zahlung in zwei Raten:
50% zahlbar am 1. September 2023 und 50 % zahlbar am 1. Februar 2024
Möglichkeit 3 – Monatliche Zahlungsweise:
Danach sind am 1. September 2023 ein Zehntel (10%) und zu jedem 1. der folgenden Monate ein weiteres Zehntel (10%) der Rechnungsumme fällig. Letzte Zahlung am 1. Juni 2024.

Alle anderen Rechnungen sind bei Erhalt fällig.

Für Schulgeldermäßigungen steht der Schule ein begrenzter Betrag zur Verfügung. Anträge werden von der Firma Apple Financial Services vertraulich bearbeitet; die Registrierung ist erforderlich unter www.applefinancialservices.ca. Anträge sind jeweils nur für ein Schuljahr gültig.

1. Tritt ein Schüler während des laufenden Schuljahres ein, ist das Schulgeld ab Beginn des Eintrittsmonats zu entrichten. Eine Kürzung für den bereits angefangenen Monat wird nicht vorgenommen.
2. Verlässt ein Schüler während des laufenden Schuljahres die Schule, ist das Schulgeld bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem der Schüler ausscheidet. Rückzahlungen aus dem Baufonds sind nicht möglich.
3. Verlässt ein Schüler nur vorübergehend die Schule (z.B. Schüleraustausch, kurzzeitiger Schulbesuch einer anderen Schule – inkl. Ausland) müssen die Schulgebühren dennoch fortlaufend gezahlt werden.
4. Es gibt die Möglichkeit, die Nachmittagsaufsicht verbindlich nur für 1 oder 2 Tage pro Woche zu nutzen. Weitere Informationen sind im Schulbüro erhältlich.
5. Gebühren für Schulbücher, Schulmaterial, Bastelmaterial etc. sowie Ausflüge und Klassenfahrten sind extra und in dieser Ordnung nicht aufgeführt.
6. Anmeldungen für Arbeitsgemeinschaften sind verbindlich; Rückzahlungen werden nicht vorgenommen
7. Zeugnisse und Beurteilungen werden nur erteilt, wenn alle fälligen Schulgebühren voll entrichtet wurden.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Schüler vom Unterricht und/oder der Nachmittagsaufsicht ausgeschlossen werden.
9. Anmeldungen für das nächste Schuljahr werden nicht angenommen, wenn Zahlungen ausstehen.

Weitere Informationen

School Books

Tuition & Fees

Nachmittagsaufsicht

Die Schule bietet eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung bis 18 Uhr an für Kinder vom Kindergarten bis einschließlich Klasse 6 (siehe Schulgebührenordnung). 

In diesem Programm werden die Schüler von erfahrenen und motivierten Lehrkräften in einem sicheren, vertrauensvollen und stimulierenden Umfeld betreut. Die Schüler haben die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen, auf dem Schulhof zu spielen oder an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen.

Für die Nachmittagsaufsicht ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sporadische Anmeldungen sind in Ausnahmefällen möglich und erfolgen über das Schulbüro. 

Kontakt: elaboudy-kalz@avh.montreal.qc.ca